SMS Oberndorf

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Wir wollen in unserer Schule ein gutes Schulklima, getragen von gegenseitigem Respekt, Wertschätzung, Toleranz, Verständnis und Vertrauen.

Schüler, Lehrer und Eltern tragen gemeinsam zur Verwirklichung dieser Ziel bei.

In unserer Verhaltenvereinbarung haben wir festgelegte Regeln, Pflichten und Umgangsformen zur Förderung der Schulqualität festgeschrieben, die auch eingefordert werden.

 

Regeln:

Jeder Schüler hat das Recht, in einer ruhigen, störungsfreien Atmosphäre lernen zu können deshalb brauchen wir Regeln!

Du musst:

dich 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule einfinden
im Schulhaus Hausschuhe tragen ( keine Turnschuhe ), die am Unterrichtsende in der Garderobe im Sackerl aufbewahrt werden
dich an die Öffnungszeiten der Garderobe halten

7.30 – 7.45 ; 9.30 – 9.45 ; und in den Pausen nach der 5. und 6. Stunde

(Lasse keine Wertgegenstände in der Garderobe!)

die 5-Minutenpausen zum Raumwechseln und zum Vorbereiten für die nächste Stunde nützen
nach dem Unterricht die Sessel auf die Tische stellen und die Klasse sauber hinterlassen
verlorene Schulbücher nachkaufen

MOBILE DEVICE: TABLETS – HANDYS im Unterricht
VERHALTENSVEREINBARUNG

Grundsätzlich besteht an der SMS Oberndorf ein Handyverbot für SchülerInnen. Sich in SchülerInnenbesitz befindliche mobile Geräte (- laut Jim-Studie 2016 besitzen über 99% der Jugendlichen ein Smartphone -) können zusammen mit einer beschränkten Anzahl schuleigener Tablets jedoch sinnvoll im Unterricht bzw. in der Schule für Ausbildungszwecke eingesetzt werden. Dabei sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

 

Das private mobile Gerät muss grundsätzlich eigenverantwortlich ausgeschaltet und im Bücher-Spind (ggf. im Bücher-Spind eines Mitschülers bzw. einer Mitschülerin) aufbewahrt werden.
Das mobile Gerät wird ausschließlich für schulische - und niemals für private - Zwecke eingesetzt und darf nur dann verwendet werden, wenn die Lehrperson dazu ausdrückliche Anweisungen gibt.
Das private mobile Gerät wird im Unterricht nur bei aufrechter WLAN-Verbindung verwendet. So entstehen keine zusätzlichen Kosten für SchülerInnen.
Es dürfen nur Apps, Programme, Links und Websites verwendet werden, welche die Lehrperson für die jeweiligen Aufgaben ausgesucht hat. Freies Surfen im Internet ist bei der Handynutzung im Unterricht nicht vorgesehen und ist nur im Ausnahmefall bzw. bei ausdrücklicher Aufforderung der Lehrkraft erlaubt.
Jedes Gerät muss auf lautlos geschaltet sein – Audios bzw. Videos dürfen mit (am besten den eigenen) Kopfhörern angehört werden.
Mobile Geräte dürfen ausschließlich während der Unterrichtsstunden und niemals während der Pausen verwendet werden.
Nach Beendigung der Unterrichtsstunde sind Handys bzw. Tablets auszuschalten und wieder sicher im Bücher-Spind zu verstauen. Schultablets müssen der Lehrperson unaufgefordert und mit Sorgfalt zum Verstauen in die Hand gegeben werden.
Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der SchülerInnengeräte. Bei mutwilliger Beschädigung von Schulgeräten gelten die in der Schule üblichen Vereinbarungen (SchülerInnen- bzw. Elternsache).
Die Lehrkraft hat dafür Sorge zu tragen, dass die WLAN-Verbindung nach Beendigung der Unterrichtseinheit, im Rahmen derer mobile Endgeräte verwendet werden, bzw. während der Pausen unterbrochen wird.
Die Lehrperson kann vorrübergehend die Nutzung des Schultablets oder SchülerInnengerätes verbieten. Vor allem dann, wenn gegen die Verhaltensvereinbarungen verstoßen werden oder mit dem Verstoß zu rechnen ist.
ablets und Handys sind mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln: Gewaschene Hände, Arbeiten ausschließlich im Sitzen, keine Getränke/Flüssigkeiten am Tisch, Tragen und Halten der Tablets mit beiden Händen, sofortiges Informieren der Lehrkraft bei niedrigem Akkustand, völlige Verantwortlichkeit für die Dauer der Nutzung des geborgten Gerätes.
Ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft dürfen keine Film-, Bild- oder Tonaufnahmen gemacht werden.
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von anderen Personen dürfen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis gemacht werden.
Es darf niemand mit Handy bzw. Tablet bedroht, beleidigt oder verletzt werden.
Das Urheberrecht und der Datenschutz müssen stets beachtet werden.
Es darf kein Download bzw. Streaming von Filmen, Musik oder Spielen erfolgen, da dies in der gesamten Schule ausdrücklich verboten ist, außer es wurde von einer Lehrperson beauftragt.
Es dürfen keinerlei private Downloads – egal welcher Art – über den schulischen Internetzugang getätigt werden. Dies ist ausdrücklich verboten. Verbotene bzw. nicht altersgerechte Inhalte dürfen auf Handys bzw. Tablets weder geladen noch gespeichert werden.
Nur wenn die Lehrperson ausdrücklich dazu auffordert, können Soziale Netzwerke und öffentliche Cloud-Dienste zur Stärkung von Medienkompetenz eingesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Während des Unterrichts dürfen keine Messenger wie Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp o. Ä. benutzt werden. Funktionsweise, Chancen und Gefahren sowie Aspekte des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte werden pädagogisch aufbereitet.

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